ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

WE wilke experience GbR

Steingraben 4, 36205 Sontra

Stand: Januar 2026

TEIL A: GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR AUFTRAGSARBEITEN UND DIENSTLEISTUNGEN (B2B)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil A) gelten für alle Verträge über Auftragsarbeiten, Dienstleistungen und Werkleistungen zwischen der WE wilke experience GbR (nachfolgend „Auftragnehmer") und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber").

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben stets Vorrang vor diesen AGB.

2. Angebote und Vertragsschluss

  • 2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  • 2.2 Die Angebotsgültigkeit beträgt, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum.
  • 2.3 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
  • 2.4 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

3. Leistungsumfang

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers.

3.2 Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss (Change Requests) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Mehraufwände, die durch Änderungswünsche entstehen, eine angemessene Vergütung zu verlangen.

3.3 Nicht im Angebot enthaltene Leistungen werden nach Aufwand gemäß der jeweils gültigen Stundensätze des Auftragnehmers berechnet.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Qualität zur Verfügung zu stellen.

  • 4.2 Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der berechtigt ist, im Rahmen der Vertragsdurchführung Entscheidungen zu treffen und Freigaben zu erteilen.
  • 4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Konzepte, Spezifikationen und sonstige Planungsunterlagen vor Beginn der Umsetzung vollständig und schriftlich zu übergeben.
  • 4.4 Freigaben und Rückmeldungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Anforderung zu erteilen, sofern nicht anders vereinbart.
  • 4.5 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, den durch die Verzögerung entstehenden Mehraufwand nach Aufwand zu berechnen.
  • 4.6 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender, unvollständiger oder ungeeigneter Zulieferungen des Auftraggebers um mehr als 30 Tage, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen und eine Neuplanung des Projekts zu verlangen.

5. Termine und Fristen

5.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
5.2 Verbindliche Termine setzen voraus, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig nachkommt. Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber verschieben sich die Termine entsprechend.
5.3 Gerät der Auftragnehmer in Verzug, kann der Auftraggeber nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Auftragnehmer zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  • 6.2 Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen über 5.000 Euro netto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30% des Auftragswertes bei Auftragserteilung zu verlangen.
  • 6.3 Bei längerfristigen Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, monatliche Abschlagsrechnungen für erbrachte Leistungen zu stellen.
  • 6.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
  • 6.5 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  • 6.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

7. Stornierung und Kündigung

7.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf:
a) Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen nach Aufwand
b) Eine Stornogebühr für noch nicht erbrachte, aber beauftragte Leistungen in folgender Höhe:

  • Bei Stornierung bis 30 Tage vor geplantem Leistungsbeginn: 15% des Auftragswertes der stornierten Leistungen
  • Bei Stornierung weniger als 30 Tage vor geplantem Leistungsbeginn oder nach Leistungsbeginn: 30% des Auftragswertes der stornierten Leistungen

7.2 Wurde mit der Leistungserbringung bereits begonnen, werden die erbrachten Leistungen vollständig nach Aufwand abgerechnet. Die Stornogebühr gemäß 7.1 b) bezieht sich auf den Wert der noch nicht erbrachten Restleistungen.

7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere wenn:
a) der Auftraggeber mit Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist
b) der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht nachkommt
c) der Auftraggeber wiederholt fachliche Empfehlungen des Auftragnehmers ignoriert und dadurch den Projekterfolg gefährdet
d) das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig gestört ist

7.4 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den Auftragnehmer bleiben dessen Vergütungsansprüche für erbrachte Leistungen sowie etwaige Schadensersatzansprüche unberührt.

8. Abnahme

8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werkleistungen des Auftragnehmers innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsmeldung abzunehmen, sofern diese im Wesentlichen vertragsgemäß sind.
8.2 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8.3 Erfolgt keine Abnahme und äußert der Auftraggeber innerhalb der Frist keine konkreten Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.
8.4 Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

9. Gewährleistung

9.1 Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme.

9.2 Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Die Mängelanzeige muss eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels enthalten.

9.3 Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Neulieferung berechtigt (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

9.4 Die Gewährleistung entfällt bei: a) unsachgemäßer Nutzung oder Bedienung durch den Auftraggeber, b) Änderungen oder Eingriffen durch den Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers, c) Mängeln, die auf vom Auftraggeber beigestellte Materialien oder Vorgaben zurückzuführen sind, d) normaler Abnutzung.

10. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

  • 10.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken ein.
  • 10.2 Soweit nicht anders vereinbart, werden einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte eingeräumt.
  • 10.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.
  • 10.4 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte an den erstellten Werken beim Auftragnehmer.
  • 10.5 Vom Auftragnehmer entwickelte Methoden, Verfahren, Tools und wiederverwendbare Komponenten verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn sie im Rahmen des Auftrags entstanden oder verwendet wurden.

11. Haftung

11.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
11.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
11.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache der vereinbarten Nettovergütung, maximal jedoch auf 100.000 Euro.
11.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten des Auftragnehmers.
11.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die Nichtbeachtung seiner fachlichen Empfehlungen durch den Auftraggeber entstehen.

12. Vertraulichkeit

12.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
12.2 Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht.
12.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

13. Referenzen und Reputation

13.1 Beide Parteien verpflichten sich, alles zu unterlassen, was dem Ansehen oder der Reputation der jeweils anderen Partei schaden könnte.
13.2 Wird ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht ordnungsgemäß abgeschlossen oder öffentlich in einer Weise dargestellt, die den Auftragnehmer in ein negatives Licht rückt, behält sich der Auftragnehmer vor, hierdurch entstehende Schäden geltend zu machen.

TEIL B: GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SOFTWARE UND ANWENDUNGEN (ENDNUTZER)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil B) gelten für die Nutzung der Webseiten und Anwendungen der WE wilke experience GbR, Steingraben 4, 36205 Sontra (nachfolgend "Anbieter"), insbesondere für die Deutsche Märchenstraße App.

2. Vertragsgegenstand

Der Anbieter stellt dem Nutzer Software und Anwendungen, insbesondere die Deutsche Märchenstraße App, zur Verfügung. Die App ermöglicht die Nutzung von Augmented Reality (AR) Funktionen, den Abruf von Informationen zu Touren, Points of Interest und Veranstaltungen sowie die Erstellung eines Benutzerkontos.

3. Nutzungsrechte

Der Anbieter räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die bereitgestellte Software und Anwendungen für private Zwecke zu nutzen. Eine gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

4. Pflichten des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, die Software und Anwendungen nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt:

  • die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zurückzuentwickeln
  • die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen
  • die Software für rechtswidrige Zwecke zu nutzen
  • Sicherheitsmechanismen zu umgehen oder zu manipulieren

5. Verfügbarkeit

Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit seiner Dienste, kann jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit garantieren. Wartungsarbeiten, technische Störungen, höhere Gewalt oder andere Umstände können zu vorübergehenden Ausfällen führen. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit besteht nicht.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Bereitstellung "wie besehen"

Die Software und Anwendungen werden "wie besehen" (as is) und "wie verfügbar" (as available) bereitgestellt.

6.2 Gewährleistungsausschluss

Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt der Anbieter keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien hinsichtlich der Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter. Der Anbieter garantiert nicht, dass die Software fehlerfrei ist, ununterbrochen funktioniert, frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten ist, oder dass Fehler behoben werden.

6.3 Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Anbieter nicht für direkte, indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung oder der Unfähigkeit zur Nutzung der Software ergeben. Dies umfasst insbesondere: Datenverlust, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen.

6.4 Ausnahmen

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für:

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen
  • Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz

6.5 Haftung für Inhalte

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in der Software und den Anwendungen bereitgestellten Inhalte übernimmt der Anbieter keine Gewähr. Dies gilt insbesondere für Inhalte Dritter und Kartenmaterial.

6.6 Haftung für Links

Die Anwendungen können Links zu externen Webseiten Dritter enthalten, auf deren Inhalte der Anbieter keinen Einfluss hat. Für diese fremden Inhalte übernimmt der Anbieter keine Gewähr.

7. Besondere Hinweise zur Nutzung von Augmented Reality (AR) und Virtual Reality (VR)

7.1 Augmented Reality (AR)

Bei der Nutzung von AR-Funktionen sollte der Nutzer stets auf seine Umgebung achten. Der Nutzer darf AR-Funktionen nicht nutzen:

  • während der Teilnahme am Straßenverkehr (weder als Fahrer noch als Fußgänger)
  • an gefährlichen Orten
  • in Situationen, die volle Aufmerksamkeit erfordern

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unachtsame Nutzung der AR-Funktionen entstehen.

7.2 Virtual Reality (VR)

Bei der Nutzung von VR-Anwendungen sind folgende Hinweise zu beachten:

a) Gesundheitsrisiken: VR-Anwendungen können bei manchen Nutzern Übelkeit, Schwindel, Desorientierung, Kopfschmerzen oder andere Beschwerden verursachen (Cybersickness). Bei Auftreten solcher Symptome ist die Nutzung sofort zu beenden.

b) Risikogruppen: Personen, die schwanger sind, unter Herzerkrankungen, Epilepsie, psychiatrischen Störungen, Gleichgewichtsstörungen oder Sehstörungen leiden, sollten vor der Nutzung einen Arzt konsultieren.

c) Kinder und Jugendliche: VR-Anwendungen sind nicht für Kinder unter 10 Jahren geeignet. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird die Aufsicht eines Erwachsenen empfohlen.

d) Nutzungsdauer: Es werden regelmäßige Pausen von mindestens 10-15 Minuten nach jeder VR-Sitzung empfohlen.

e) Nacheffekte: Nach der VR-Nutzung kann die Wahrnehmung und das Gleichgewicht vorübergehend beeinträchtigt sein. Es wird empfohlen, nach der Nutzung kein Fahrzeug zu führen oder schwere Maschinen zu bedienen, bis alle Symptome abgeklungen sind.

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Missachtung dieser Hinweise entstehen.

8. Geistiges Eigentum

Alle Rechte an der Software, den Anwendungen und deren Inhalten (Texte, Bilder, Grafiken, 3D-Modelle, Audio, Video) liegen beim Anbieter oder dessen Lizenzgebern. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

9. Änderungen der Software und der AGB

9.1 Änderungen der Software

Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Software und Dienste jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, zu aktualisieren oder einzustellen. Ein Anspruch auf Fortführung des Dienstes oder bestimmter Funktionen besteht nicht.

9.2 Änderungen der AGB

Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Nutzer in geeigneter Form mitgeteilt. Die fortgesetzte Nutzung der Software nach Mitteilung der Änderungen gilt als Zustimmung zu den geänderten AGB.

TEIL C: ALLGEMEINE SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
1.2 Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers (Sontra), sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.
1.3 Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

2. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

3. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

4. Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:

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Steingraben 4
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E-Mail: info@wilke-experience.de